Patientin klagt wegen selbst erwünschter homöopathischer Behandlung

Die Süddeutsche hat einen Artikel der einem die Sprache verschlägt.

Kurze Zusammenfassung:

  1. Frau wird mit Leberleiden diagnostiziert.
  2. Frau entscheidet sich gegen schulmedizinische Behandlung und sucht Allgemeinmediziner mit Homöopathiespezialisierung auf.
  3. Trotz homöopathischer Behandlung verschlimmert sich die Situation (Überraschung!)
  4. Leberspezialist diagnostiziert Zirrhose, Transplantation ist nötig
  5. Frau verklagt Homöopaten, mit der Begründung er hätte sie auf die lebensbedrohliche Lage hinweisen müssen.

Die Entscheidung:

Das Gericht hörte zwei Sachverständige an, dann folgte es der Meinung dieser Experten, dass die homöopathische Behandlung – so wie die Patientin diese wünschte – zunächst verantwortbar gewesen sei. Die dramatische Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei zunächst nicht vorhersehbar gewesen. Und es gebe eine Vielzahl von Patienten, die sich nach alternativ-medizinischen Therapien bester Gesundheit erfreuten – “nur deshalb hat die Homöopathie auch eine so weite Verbreitung gefunden”, sagt das Gericht.

Es ist gut zu sehen das in Deutschland noch keine amerikanischen Verhältnisse herrschen, in denen man sich auf Grund der eigenen Dummheit reich klagen kann. Die Begründung des Gerichts lässt einen jedoch ein wenig Hoffnung verlieren.

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2 Kommentare

  1. Fabio
    Erstellt am 26. November 2009 um 23:03 | Permanent-Link

    Hallo Tim,
    Ich finde das auch OK, dass wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo Dummheit belohnt wird. Aber in diesem Fall wurde Dummheit mit einem Freispruch belohnt. Denn auch wenn die Patientin “dumm” ist, der behandelnde Arzt ist es erst recht und er ist der Experte (Medizinstudium), und nicht die Patientin. Kommt noch hinzu, dass sogenannte Sachverständige behaupten, dass die homöopathische Behandlung verantwortbar gewesen sei. Ein Placebo bei Leberleiden? Dazu kommt noch, dass die Gerichte entschieden haben, dass wenn viele Leute sich homöopathisch behandeln lassen, dann wird schon was dran sein. Ein Gericht entscheidet doch nicht, ob ein Medikament wirkt oder nicht. Die Dummen hier waren die Sachverständigen und das Gericht, während die Frau immerhin aus ihrer misslichen Situation noch Kapital herauszuschlagen versucht. Immerhin ist diese Frau die einzige, die keine Expertin war. Dieser Entscheid ist eine Katastrophe.
    Gruss
    Fabio

  2. Erstellt am 26. November 2009 um 23:24 | Permanent-Link

    Stimmt schon, man weiß gar nicht wer hier den Vogel abschießt. Patient, Arzt und Richter beweisen verblüffende Ignoranz.

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